Aufbaukurs Klasse 7
Radioaktive Stoffe für Gefahrgutfahrer nach GGVSEB/ADR
Fahrzeugführer, die Fahrzeuge mit radioaktiven Stoffen transportieren wollen, benötigen eine ADR-Bescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 7.
Ziel: In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gefahrgutrechts, der Strahlenschutzverordnung, dem Verhalten nach einem Unfall und den Besonderheiten beim Transport von radioaktiven Stoffen vertraut gemacht..
Kursinhalte
Theorie
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug – und Beförderungsarten, Umschließung und Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Dauer
1 tägiger Lehrgang, 8 Unterrichtseinheiten und 30 Minuten Prüfung
Teilnahmevoraussetzung
Gültige ADR-Bescheinigung. Die Gültigkeit wird mit dem Aufbaukurs nicht verlängert.
Abschluss
ADR-Bescheinigung mit Freigabe der Klasse 7.






